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Hinweis geben

Wichtiger Hinweis vorab:

  1. Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.
  2. Es muss sich dabei um einen Verstoß handeln, der bei uns als Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber aufgetreten ist oder bei uns, wenn Sie aufgrund einer beruflichen Tätigkeit eine Beziehung zu uns haben oder hatten. Bitte beachten Sie, dass Informationen über privates Fehlverhalten nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen.
Trifft vorstehendes zu? Dann nutzen Sie gerne unser Formular.

Die dort gemachten Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung zu uns übertragen. Alle Hinweise unterliegen unserer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich im Rahmen des von dem Gesetz vorgegebenen Ablaufs bearbeitet und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir können nur die Vertraulichkeit in unserer Sphäre sicherstellen, bitte stellen Sie sicher, dass die Hardware und Software, welche Sie für eine entsprechende Meldung nutzen, dem Vertraulichkeitsbedürfnis Ihrerseits gerecht wird (z.B. Cache-Löschung, Nutzung eines besonders verschlüsselten Browsers wie z.B. https://www.torproject.org/de/, nicht den Arbeitsplatzrechner …).

Alternativ zu diesem untenstehenden Formular (welches wir bevorzugt zu nutzen bitten), können Sie natürlich auch einfach per E-Mail (hinweis@cpp.de), Telefon (0251 8 99 99-23) oder nach Vereinbarung persönlich den entsprechenden Hinweis an unsere Kanzlei weitergeben.

Hinweise, die nicht im Zusammenhang mit uns stehen, können wir nicht entgegennehmen. Solche Hinweise werden daher auch nicht bearbeitet.

Hinweis zur Externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz

Ergänzend zu der hier möglichen Meldung sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung beim Bundesamts für Justiz (BfJ) vor, auf deren Internetseite wird hierzu hiermit verwiesen. -> Errichtung externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

(leer lassen, falls der Hinweis anonym gegeben werden soll)
(leer lassen, falls der Hinweis anonym gegeben werden soll)

Um Sie über den Fortgang der Bearbeitung des Hinweises entsprechend dem HinSchG informiert zu halten, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie diese nicht angeben, dann können wir Ihnen keine Bestätigung per E-Mail zukommen lassen. Falls Sie stattdessen eine Kommnunikation per Post wünschen, geben Sie bitte innerhalb des Hinweisfeldes Ihre Anschrift an und lassen Sie die E-Mail-Felder dann leer.
(leer lassen, falls der Hinweis anonym gegeben werden soll. Die doppelte Eingabe dient dazu sicherzustellen, dass sich kein Tippfehler bei der E-Mail-Adresse einschleicht.)
Bitte beschreiben Sie uns genau, was passiert ist. Nennen Sie uns auch den Ort und die Zeit, wann es passiert ist. Wenn Sie wissen, welches Gesetz Ihrer Meinung nach verletzt wurde, teilen Sie uns das bitte mit. Wenn Sie lieber anonym bleiben möchten, achten Sie darauf, keine persönlichen Informationen preiszugeben. In diesem Fall sollten Sie auch keine Informationen teilen, die Rückschlüsse auf Sie zulassen, wie zum Beispiel Ihre Beziehung zu den beteiligten Personen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die mitgeschickte Datei Metadaten, d.h. Informationen u.a. über den Autor enthalten kann. (max. 7 Dateien, jeweils max. 4MB, pdf, jpg oder png)
Bitte erklären Sie, wie Ihre berufliche Tätigkeit mit dem Verstoß, den Sie melden möchten, in Verbindung steht. Der Verstoß sollte entweder bei uns als Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber oder bei uns als einer anderen beruflich relevanten Stelle passiert sein.
Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten und Hinweise werden nur genutzt um Ihre Anfrage bzw. Ihren Hinweis gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz zu bearbeiten und selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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