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Hinweis geben
Wichtiger Hinweis vorab:
- Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.
- Es muss sich dabei um einen Verstoß handeln, der bei uns als Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber aufgetreten ist oder bei uns, wenn Sie aufgrund einer beruflichen Tätigkeit eine Beziehung zu uns haben oder hatten. Bitte beachten Sie, dass Informationen über privates Fehlverhalten nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen.
Die dort gemachten Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung zu uns übertragen. Alle Hinweise unterliegen unserer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich im Rahmen des von dem Gesetz vorgegebenen Ablaufs bearbeitet und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir können nur die Vertraulichkeit in unserer Sphäre sicherstellen, bitte stellen Sie sicher, dass die Hardware und Software, welche Sie für eine entsprechende Meldung nutzen, dem Vertraulichkeitsbedürfnis Ihrerseits gerecht wird (z.B. Cache-Löschung, Nutzung eines besonders verschlüsselten Browsers wie z.B. https://www.torproject.org/de/, nicht den Arbeitsplatzrechner …).
Alternativ zu diesem untenstehenden Formular (welches wir bevorzugt zu nutzen bitten), können Sie natürlich auch einfach per E-Mail (hinweis@cpp.de), Telefon (0251 8 99 99-23) oder nach Vereinbarung persönlich den entsprechenden Hinweis an unsere Kanzlei weitergeben.
Hinweise, die nicht im Zusammenhang mit uns stehen, können wir nicht entgegennehmen. Solche Hinweise werden daher auch nicht bearbeitet.
Ergänzend zu der hier möglichen Meldung sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung beim Bundesamts für Justiz (BfJ) vor, auf deren Internetseite wird hierzu hiermit verwiesen. -> Errichtung externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz